UVV Prüfung Tore
Die UVV Prüfung für Tore ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft kraftbetätigte Türen und Tore in Betrieben jeder Art. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Prüfung nach ASR A1.7 und DGUV Vorschrift 3 durchführen zu lassen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie – schnell, professionell und mit rechtssicherer Dokumentation.
Unsere qualifizierten Prüfer kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Ihren Toranlagen – von der Schließgeschwindigkeit bis hin zur Sensorik. So verhindern Sie nicht nur Unfälle und Ausfälle, sondern erfüllen auch Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten. Ob Hallentor, Schnelllauftor oder Sektionaltor – wir sorgen für geprüfte Sicherheit.
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Die regelmäßige UVV Prüfung von kraftbetätigten Toren gewährleistet die sichere Nutzung und den rechtskonformen Betrieb Ihrer Toranlagen. Ohne eine sachkundige Überprüfung kann es zu Fehlfunktionen, Verletzungen oder hohen Reparaturkosten kommen.
Unsere Fachkräfte prüfen unter anderem die Not-Stopp-Funktion, Sicherheitseinrichtungen, Schließkräfte und das Zusammenspiel aller Komponenten. Auch die Sichtprüfung auf mechanische Schäden oder Verschleiß ist ein fester Bestandteil. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll sowie eine Prüfplakette als Nachweis.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Prüfkonzept nach aktueller Vorschriftenlage:
Prüfung nach ASR A1.7 und DGUV Vorschrift 3
Kontrolle von Antrieben, Schaltleisten, Sensoren & Sicherheitsleisten
Prüfung von Not-Aus-Funktionen & Endlagenabschaltung
Dokumentation in rechtssicherem Prüfprotokoll
Anbringung einer Prüfplakette
Erinnerung an Wiederholungsprüfung & Beratung zur Instandhaltung
Ob Industrie, Gewerbe oder öffentliche Einrichtung – unsere UVV Prüfungen decken alle gängigen Tortypen ab.
Die regelmäßige UVV Prüfung Ihrer Tore ist keine Formsache – sie schützt Leben, verhindert Stillstände und bewahrt Sie vor rechtlichen Konsequenzen. Unsere erfahrenen Prüfer kennen die Anforderungen an kraftbetätigte Toranlagen und führen jede Prüfung gründlich und nachvollziehbar durch. Egal ob Einzelprüfung oder wiederkehrender Service: Wir bieten geprüfte Sicherheit mit Plan.
Die Prüfung kraftbetätigter Tore muss laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 mindestens einmal jährlich erfolgen. Diese Prüfung muss von sachkundigen, befähigten Personen durchgeführt werden, um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Alle kraftbetätigten Tore und Türen, wie z. B. Hallentore, Rolltore, Schiebetore und Schnelllauftore, müssen regelmäßig geprüft werden. Auch Sondertore in sicherheitsrelevanten Bereichen unterliegen der Prüfpflicht.
Geprüft werden Schließkräfte, Endabschaltungen, Not-Halt-Funktion, Lichtschranken, Schaltleisten und alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Ohne die vorgeschriebene Prüfung haften Betreiber im Schadensfall selbst. Zudem drohen Bußgelder, Stilllegung der Anlage oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Eine regelmäßige Prüfung ist daher unverzichtbar.
Nur befähigte Personen mit entsprechender technischer Qualifikation und Erfahrung dürfen die Prüfung durchführen. Unsere Prüfer sind speziell geschult und zertifiziert für Torprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften.
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