UVV Prüfung Tore

UVV Prüfung Tore

UVV Prüfung Tore – Sicherheit für Türen, Tore & Anlagen

Die UVV Prüfung für Tore ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft kraftbetätigte Türen und Tore in Betrieben jeder Art. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine fachgerechte Prüfung nach ASR A1.7 und DGUV Vorschrift 3 durchführen zu lassen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie – schnell, professionell und mit rechtssicherer Dokumentation.

Unsere qualifizierten Prüfer kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Ihren Toranlagen – von der Schließgeschwindigkeit bis hin zur Sensorik. So verhindern Sie nicht nur Unfälle und Ausfälle, sondern erfüllen auch Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten. Ob Hallentor, Schnelllauftor oder Sektionaltor – wir sorgen für geprüfte Sicherheit.

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Was ist bei der UVV Prüfung von Toren zu beachten?

Die regelmäßige UVV Prüfung von kraftbetätigten Toren gewährleistet die sichere Nutzung und den rechtskonformen Betrieb Ihrer Toranlagen. Ohne eine sachkundige Überprüfung kann es zu Fehlfunktionen, Verletzungen oder hohen Reparaturkosten kommen.

Unsere Fachkräfte prüfen unter anderem die Not-Stopp-Funktion, Sicherheitseinrichtungen, Schließkräfte und das Zusammenspiel aller Komponenten. Auch die Sichtprüfung auf mechanische Schäden oder Verschleiß ist ein fester Bestandteil. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll sowie eine Prüfplakette als Nachweis.

Unsere Leistungen für die UVV Prüfung Ihrer Tore

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Prüfkonzept nach aktueller Vorschriftenlage:

  • Prüfung nach ASR A1.7 und DGUV Vorschrift 3

  • Kontrolle von Antrieben, Schaltleisten, Sensoren & Sicherheitsleisten

  • Prüfung von Not-Aus-Funktionen & Endlagenabschaltung

  • Dokumentation in rechtssicherem Prüfprotokoll

  • Anbringung einer Prüfplakette

  • Erinnerung an Wiederholungsprüfung & Beratung zur Instandhaltung

Ob Industrie, Gewerbe oder öffentliche Einrichtung – unsere UVV Prüfungen decken alle gängigen Tortypen ab.

Jetzt kraftbetätigte Tore prüfen lassen – sicher und rechtskonform

Die regelmäßige UVV Prüfung Ihrer Tore ist keine Formsache – sie schützt Leben, verhindert Stillstände und bewahrt Sie vor rechtlichen Konsequenzen. Unsere erfahrenen Prüfer kennen die Anforderungen an kraftbetätigte Toranlagen und führen jede Prüfung gründlich und nachvollziehbar durch. Egal ob Einzelprüfung oder wiederkehrender Service: Wir bieten geprüfte Sicherheit mit Plan.

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FAQ zur UVV Prüfung von Toren

Wie oft muss eine UVV Prüfung bei Toren durchgeführt werden?

Die Prüfung kraftbetätigter Tore muss laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 mindestens einmal jährlich erfolgen. Diese Prüfung muss von sachkundigen, befähigten Personen durchgeführt werden, um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Welche Tore fallen unter die UVV Prüfung?

Alle kraftbetätigten Tore und Türen, wie z. B. Hallentore, Rolltore, Schiebetore und Schnelllauftore, müssen regelmäßig geprüft werden. Auch Sondertore in sicherheitsrelevanten Bereichen unterliegen der Prüfpflicht.

Was wird bei der UVV Prüfung von Toren kontrolliert?

Geprüft werden Schließkräfte, Endabschaltungen, Not-Halt-Funktion, Lichtschranken, Schaltleisten und alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Was passiert, wenn keine UVV Prüfung durchgeführt wird?

Ohne die vorgeschriebene Prüfung haften Betreiber im Schadensfall selbst. Zudem drohen Bußgelder, Stilllegung der Anlage oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Eine regelmäßige Prüfung ist daher unverzichtbar.

Wer darf UVV Prüfungen an Toren durchführen?

Nur befähigte Personen mit entsprechender technischer Qualifikation und Erfahrung dürfen die Prüfung durchführen. Unsere Prüfer sind speziell geschult und zertifiziert für Torprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften.